Schiedsstelle

Aufgaben

Konfliktbewältigung außergerichtlich, schnell und kostengünstig. Als neutrale Kommission für den Verbraucherschutz regelt die Schiedsstelle Beschwerden von Werkstattkunden gegen Mitgliedsbetriebe der Innung des Kraftfahrzeughandwerks über durchgeführte Kfz-Reparaturen und verhindert so gerichtliche Auseinandersetzungen.

Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunde und Werkstatt werden schnell, unbürokratisch und für den Verbraucher kostenlos aus der Welt geschafft. Dabei werden sowohl die Interessen des Handwerks als auch die des Verbrauchers berücksichtigt.

Beschwerdepunkte können sein

Wenn Ihnen die Rechnung zu hoch erscheint, die Notwendigkeit der Reparatur angezweifelt wird oder Sie der Meinung sind, daß der Auftrag nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Die Schiedsstelle kann nicht tätig werden, wenn

die Streitigkeit bereits bei Gericht anhängig ist es sich bei dem Fahrzeug um ein Nutzfahrzeug oder ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t oder ein Kraftrad handelt es sich um eine Streitigkeit aus Neu- oder Gebrauchtwagengeschäft handelt sich die Beschwerde gegen einen Kfz-Betrieb richtet, der kein Mitglied der Kfz-Innung ist.

Voraussetzungen für ein Tätigwerden der Schiedsstelle

die Anrufung der Schiedsstelle muß unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes erfolgen kurze schriftliche Schilderung der Beanstandung und des zu Grunde liegenden Sachverhaltes Vorlage der beanstandeten Rechnung.

Verfahrensablauf

Nach Eingang Ihrer schriftlichen Beschwerde bitten wir die betroffene Werkstatt um eine Stellungnahme zur Beschwerde und eine Schilderung des Sachverhalts aus ihrer Sicht.
Anschließend wird der komplette Schriftverkehr in einer Vorkommissionssitzung einem Verbrauchervertreter des ADAC sowie einem Vertreter der Kfz-Branche zur Beurteilung vorgelegt.
Nach Überprüfung der vorgelegten Rechnungen und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen beider Seiten geben die Sachverständigen eine Empfehlung ab.
In den meisten Fällen kann bereits in diesem Verfahrensstadium zu einer Einigung gelangt werden. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, besteht die Möglichkeit eine mündliche Verhandlung zu beantragen, in der beide Parteien persönlich erscheinen und ihre Standpunkte vortragen.

Zusammensetzung der Schiedskommission für die mündliche Verhandlung

ein Volljurist als Vorsitzender,
ein Vertreter des ADAC oder eines anderen Automobilclubs,
ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger, der Vertragspartner der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) ist,
einem Vertreter der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Offenbach.

Kommt auch in der mündlichen Verhandlung keine Einigung zwischen den Parteien zu Stande, erläßt die Schiedskommission einen Schiedsspruch, der hinsichtlich der festgestellten Tatsachen auch in einem eventuellen späteren Gerichtsverfahren bindend wirkt.
Im übrigen haben sich die Innungsbetriebe durch Anerkennung der Satzung der Kfz-Innung verpflichtet, sich den Entscheidungen der Schiedsstelle zu unterwerfen.

Schiedsantrag

Um eine reibungslose Bearbeitung Ihres Schiedsfalles zu gewähren und Zeitverlust durch Rückfragen zu vermeiden verwenden Sie doch bitte unser Formular für Schiedsanträge.

Formular für Schiedsanträge